- IWF-Interimsausschuss
- 1974 vom Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (⇡ IWF) eingesetzter Beratungsausschuss zur Überwachung und Weiterentwicklung der internationalen Währungsordnung. Seine zuletzt 24 Mitglieder setzten sich aus den IWF-Gouverneuren derjenigen Mitgliedsländer zusammen, die auch Exekutivdirektoren des IWF stellen.- Tätigkeiten: Der IWF-I. löste im Herbst 1974 den Zwanzigerausschuss auf, der beauftragt wurde, grundlegende Reformen des Weltwährungssystems vorzubereiten. Scheitern der Reformvorschläge führten zum IWF-I., der keine formelle Entscheidungsbefugnisse hat. Trotz Beraterfunktion hat er im Laufe der Zeit ein solches politisches Gewicht erhalten, dass er praktisch die Rolle eines Leitungsgremiums im IWF übernahm. Der IWF-I. kann in einen Rat auf Ministerebene umgewandelt werden, der dann Beschlussvollmachten hätte, wenn der Gouverneursrat mit 85 Prozent aller Stimmen dies beschließt. Der IWF-I. hat verantwortlich an der zweiten Änderung des IWF-Abkommens mitgewirkt, die zur Anpassung nach dem Zusammenbruch des ⇡ Bretton-Woods-Systems notwendig wurde.- Seit April 2000 setzt der Interimsausschuss seine Arbeit unter der neuen Bezeichnung International Monetary an Finance Committee (⇡ IMFC) fort.
Lexikon der Economics. 2013.